Kunden und Auftragnehmer (Freiberufler) sind froh, Gewissheit über das Arbeitsverhältnis zu haben, das sie miteinander eingehen. Bis zum 1. Mai 2016 war dies mit der Erklärung zum Arbeitsverhältnis (VAR) möglich. Seit dem 1. Mai 2016 wird es durch das DBA-Gesetz ersetzt. Dieses Gesetz brachte nicht die Klarheit und Ruhe, die er bringen musste. Die Regierung hat daher beschlossen, das Gesetz zu ersetzen. Ziel ist es, die neuen Maßnahmen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten zu lassen. Bis dahin ist das DBA-Gesetz in Kraft.
Mehr Infos auf der Website der Landesregierung.