Einsprüche und Eingaben
Sind Sie mit dem vom Finanzamt erhaltenen Steuerbescheid bezüglich Ihrer Einkommenssteuererklärung oder Ihrer Krankenversicherung nicht einverstanden? Wir können Ihnen einen fachkundigen Rat geben und einen Einspruch oder eine Eingabe beim Finanzamt für Sie einreichen.
Es kann auch sein, dass das Finanzamt einen Brief mit der Bitte um mehr Informationen verschickt oder es eine Überprüfung der Buchhaltung ausführen will. Für uns als Steuerberater sind solche Verfahren nicht unbekannt, aber es kann Sie wie ein Donnerschlag treffen.
Im Lauf der Jahre haben wir eine Expertise auf dem Gebiet der Begleitung solcher Verfahren gesammelt. Vorzugsweise lassen wir die Überprüfung der Buchhaltung bei uns im Büro ausführen. Wir verfügen über die nötige Information und können die Fragen des Beamten des Finanzamtes adäquat beantworten. Nachdem die Kontrolle stattgefunden hat, erfolgt eine Berichterstattung, worin der Befund des kontrollierenden Beamten zu finden ist.
Falls man mit dem Befund einverstanden ist, wird der Bericht definitiv. Aber bei Uneinigkeit über das Resultat des Berichtes gibt es die Möglichkeit, innerhalb der angegebenen Periode eine Eingabe zu machen. Wenn die Uneinigkeit noch immer besteht, hat man sogar Recht auf Anfechtung bei der Steuerabteilung des Gerichtshofs. Auch auf diesem Gebiet haben wir über die Jahre hinweg die nötige Erfahrung gesammelt. Wir scheuen uns nicht, diesen juristischen Weg mit Ihnen zu beschreiten.
Außerdem reichen wir sofort Einsprüche ein, sobald wir sehen, dass der Steuerbescheid bezüglich der Einkommenssteuererklärung nicht mit der eingereichten Erklärung übereinstimmt. Und wenn Sie einen Steuerrückstand bei dem Finanzamt haben, können wir als Vermittler auftreten, wodurch Sie mit dem Finanzamt eine Regelung einfacher treffen können.