Lohnbuchhaltung
Die Unternehmungen expandieren und zur Ausführung aller Tätigkeiten muss extra Personal eingesetzt werden. Die Erweiterung mit eigenen Mitarbeitern führt zur Notwendigkeit einer Lohnbuchhaltung. Das Finanzamt überwacht es und bestimmt die betreffenden Vorschriften.
Wir verfügen über die nötigen Kenntnisse, um die Lohnbuchhaltung für Sie zu gestalten und alle hiermit verbundenen Tätigkeiten auszuführen. Denken Sie zum Beispiel an die Verarbeitung und Eintragung der Gehälter im Hauptbuch, die Berechnung der Gehälter/Zuschüsse/Vergütungen und die Erstellung der Lohnstreifen. Hierfür benutzen wir eine spezielle Software.
Für die Realisierung der Lohnbuchhaltung beantragen wir beim Finanzamt eine Lohnsteuernummer. Diese Nummer wird für die monatlichen Auszahlungen der Gehälter Ihres Personals benutzt und muss im nächsten Monat beim Finanzamt bekanntgegeben werden.
Bei der Lohnbuchhaltung gibt es einige Aspekte, die mit dem Ruhegehalt zu tun haben. Während der Eintragung bei der Industrie – und Handelskammer werden Sie in einen speziellen Sektor eingeteilt. Von dieser Einteilung hängt die Prämienzahlung ab. Aber auch die anwendbare Tarifvereinbarung wird dadurch bestimmt, was weitere Folgen für die Prämienzahlung an Branchenfonds hat. Wir können Sie bei der richtigen Sektoreinteilung unterstützen.
Der Vorteil für Sie als Unternehmer liegt darin, dass Sie viel Zeit sparen und Sie sich nicht in die komplexe Welt der Lohnbuchhaltung mit ihren ständig wechselnden Vorschriften vertiefen müssen.